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Werden Sie Arbeitnehmer bei uns

Wir vermitteln Sie, als qualifizierte Arbeitskraft an unsere Kunden. Dort sind wir als ein seriöser, zuverlässiger und kompetenter Partner bekannt und geschätzt. Mit unseren langjährigen Kontakten zu kaufmännischen, medizinischen und gewerblichen Unternehmen, haben wir uns regional als Stellen- und Leiharbeitsvermittler etabliert und zählen zu den leistungsstarken Personaldienstleistern der Region.
Nach DIN EN ISO 9001 sind wir zertifiziert und im Besitz einer unbefristeten Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung.

Wir bieten Ihnen hervorragende berufliche Perspektiven und gute Chancen auf eine Übernahme im Kundenunternehmen.

Wir bieten:

  • Bezahlung deutlich über iGZ-Tarif, vergleichen Sie!
  • Berufliche Perspektive
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Fahrgeld
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • kompetente und freundliche Betreuung
  • Weiterbildungsmöglichkeiten

Der Erfolg unseres Unternehmens beruht auf dem Engagement unserer Mitarbeiter. Wir sehen uns dabei als Schnittstelle zwischen Ihnen und dem Unternehmen, wobei eine umfassende Beratung, kompetente Betreuung und überdurchschnittliche Bezahlung für unsere Mitarbeiter im Mittelpunkt stehen. Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) schließen Sie mit uns als Arbeitnehmer einen festen Arbeitsvertrag gemäß Ihrer persönlichen Qualifikation auf Grundlage unseres Tarifvertrages sowie gesetzlicher Bestimmungen. Sie sind gesetzlich sozial- und unfallversichert, haben bezahlte Urlaubs- und Feiertage und erhalten Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Es gelten für Sie alle gesetzlichen Bestimmungen wie bei jedem herkömmlichen Beschäftigungsverhältnis auch. Der Arbeitsvertrag sichert Ihnen Ihr Entgelt – auch wenn Sie einmal keinen Einsatz haben. Sie können bei unseren Kunden neue Erfahrungen sammeln und vorhandene Kenntnisse vertiefen. In vielen Fällen erfolgt eine spätere Übernahme in eine Anstellung bei unseren Kundenunternehmen.

Für das Arbeitsverhältnis gelten die Bestimmungen folgender Tarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung: Tarifvertrag zwischen dem Interessenverband Deutsche Zeitarbeitsunternehmen (iGZ e.V.) und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit in ihrer jeweils gültigen Fassung, bestehend aus dem

  • Manteltarifvertrag
  • Entgeltrahmentarifvertrag
  • Entgelttarifvertrag
  • Beschäftigungssicherungstarifvertrag

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